Zweitwohnsitz- und Leerstandsdabgabe

Gesetz vom 26. April 2022 über die Erhebung von Abgaben auf Zweiwohnsitze und Wohnungen ohne Wohnsitz (Steiermärkisches Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz – StZWAG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 46/2022 (XVIII. GPStLT IA EZ 167/1 AB EZ 167/8)

Zuständig

  Region Bad Gleichenberg

Wappen Bad Gleichenberg

Bad Gleichenberger Nachrichten

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