Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Proaktive Veröffentlichung

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Das Informationsfreiheitsgesetz (im Folgenden: „IFG“) tritt am 1. September 2025 samt Verfassungsbestimmung in Kraft. Ziel des IFG ist es, die bisher geltende Amtsverschwiegenheit vom Regelfall zur Ausnahme zu machen. Stattdessen soll ein (Grund-)Recht auf Informationszugang verankert werden, das nur in klar definierten Ausnahmefällen eingeschränkt werden darf.

Öffentliche Stellen werden künftig verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse nicht nur auf Antrag bereitzustellen, sondern auch proaktiv zu veröffentlichen.

 

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